Sperrgrund im Detail · Umzug, Umbenennung, Kategoriewechsel
Nach Umzug oder Umbenennung:
Wenn die Änderung die Prüfung auslöst.
Ein Umzug oder ein neuer Firmenname verändert die zentralen Angaben eines Profils. Genau dann schaut Google häufiger nach – und nicht jede Sperrung ist ein Richtlinienverstoß. Manchmal ist es eine offene Bestätigung, manchmal ein Zuordnungsproblem.
Umzug: was zusammengehören muss
Ein Standortwechsel betrifft nicht nur die Adresse im Profil. Google gleicht Angaben gegeneinander ab – deshalb muss nach dem Umzug alles auf denselben Standort zeigen:
- Adresse im Profil Neue Anschrift mit Hausnummer, korrekte Position der Kartenmarkierung. Die Adresszeilen enthalten nur die Anschrift – keine URLs, keine Keywords.
- Beschilderung am neuen Standort Bei öffentlich angezeigter Adresse muss dort eine ganzjährige, feste Beschilderung mit dem Unternehmensnamen vorhanden sein.
- Website und Impressum Neue Adresse und Telefonnummer müssen auf der Website und im Impressum stehen. Weichen Profil und Website voneinander ab, erschwert das die Zuordnung.
- Verzeichnisse Branchen- und Kartenverzeichnisse, die noch die alte Adresse führen, erzeugen widersprüchliche Daten – kein Verstoß für sich, aber ein Risiko bei der Prüfung.
- Kundenempfang am neuen Standort Werden dort keine Kunden empfangen, darf die Adresse nicht öffentlich angezeigt werden. Dann gilt das Einzugsgebiet – siehe Einzugsgebiet.
Namensänderung: Rebranding oder neues Unternehmen?
Das ist die Frage, an der die meisten Fälle scheitern. Google unterscheidet zwei Wege:
Der erlaubte Weg: Rebranding
Ein Profil kann für ein Rebranding genutzt werden, wenn die Namensänderung geringfügig ist und die im Namen beschriebenen Eigennamen und Dienstleistungen sowie die Unternehmenskategorie unverändert bleiben. Dann lässt sich der Name einfach im Profil aktualisieren, das Profil behält seine Historie und Bewertungen.
Der andere Weg: neues Unternehmen
Entspricht die Änderung diesen Kriterien nicht, wird der Eintrag als neues Unternehmen eingestuft. Dann ist der vorgesehene Ablauf: das bestehende Profil als geschlossen kennzeichnen und ein neues Profil mit dem neuen Namen erstellen. Wer stattdessen einfach den Namen im alten Profil überschreibt, erzeugt genau die Konstellation, die zu einer Sperrung führt.
Kategoriewechsel
Eine geänderte Hauptkategorie kann sinnvoll sein, wenn die bisherige das Kerngeschäft nicht trifft. Sie sollte aber nicht als Testfläche für Suchbegriffe dienen: Wer die Kategorie mehrfach wechselt, um Suchanfragen auszuprobieren, löst wiederholt Prüfungen aus. Maßstab ist die IST-Frage – was der Betrieb ist, nicht was er anbietet. Details unter Kategorien.
Die richtige Reihenfolge
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Meldung lesen, nicht raten
Steht im Tool eine Sperrung, eine abgelehnte Änderung oder eine Aufforderung zur Bestätigung? Davon hängt der Weg ab. Eine Bestätigungsaufforderung ist kein Einspruchsfall.
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Entscheiden: Rebranding oder neues Unternehmen
Vergleichen Sie alten und neuen Namen, Leistung und Kategorie mit den Rebranding-Kriterien. Fällt die Änderung darunter, aktualisieren Sie den Namen. Andernfalls ist der Weg über ein geschlossenes Altprofil und ein neues Profil der vorgesehene.
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Alle Angaben auf den neuen Stand bringen
Adresse, Beschilderung, Website, Impressum, Leistungen, Öffnungszeiten. Nicht alles auf einmal ändern, aber am Ende muss es zusammenpassen.
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Bestätigung prüfen
Nach einem Umzug kann eine neue Bestätigung nötig sein. Prüfen Sie den Status und folgen Sie dem offiziellen Bestätigungsweg, bevor Sie Einspruch einlegen.
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Erst dann Einspruch – und nur einmal
Ein Einspruch lässt sich regulär nur einmal absenden. Reichen Sie ihn deshalb erst ein, wenn Adresse, Name und Belege zusammenpassen. Der Ablauf des Einspruchs und die Nachweise bauen darauf auf.
Häufige Fragen
Wird mein Profil nach einem Umzug automatisch gesperrt?
Nein. Eine Adressänderung führt nicht zwingend zu einer Sperrung, kann aber eine erneute Prüfung oder eine neue Bestätigung auslösen. Wird dabei ein Widerspruch festgestellt – etwa eine fehlende Beschilderung am neuen Standort oder eine Website, die noch die alte Adresse nennt – kann daraus eine Sperrung werden.
Wann darf ich den Firmennamen im Profil einfach ändern?
Wenn die Änderung geringfügig ist und die im Namen beschriebenen Eigennamen und Dienstleistungen sowie die Unternehmenskategorie unverändert bleiben. Dann gilt sie als Rebranding und der Name kann im bestehenden Profil aktualisiert werden. Bei einem völlig neuen Namen ist der Eintrag ein neues Unternehmen – dann wird das alte Profil geschlossen und ein neues angelegt.
Behalte ich Bewertungen und Historie bei einem Umzug?
Solange das bestehende Profil weiterverwendet wird, bleiben Bewertungen und Historie erhalten. Wird ein neues Profil nötig, beginnt es ohne diese Historie. Deshalb ist die Frage, ob ein Rebranding vorliegt, praktisch so wichtig – sie entscheidet über den Verlust oder Erhalt der Bewertungen.
Muss ich nach dem Umzug neu bestätigen?
Das kann der Fall sein, weil sich mit der Adresse eine zentrale Angabe ändert. Prüfen Sie zuerst den Bestätigungsstatus im Profil und folgen Sie der offiziellen Anleitung. Nutzen Sie für eine reine Bestätigungsfrage nicht den Sperrungsablauf – das sind zwei verschiedene Verfahren.
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Andere Sperrgründe im Überblick: Sperrgründe · Verwandt: Bestätigung und Zusätze im Namen. Und wenn noch unklar ist, welche Meldung vorliegt: alle neun Meldungen im Vergleich.