Sperrgrund im Detail · Unternehmensname
Sperrgrund Name:
Zusätze, die Google nicht akzeptiert.
„Malerbetrieb Müller – Malerarbeiten Reinigung Renovierung günstig" sieht für Google nicht nach einem Namen aus, sondern nach einem Richtlinienverstoß. Zusätze im Unternehmensnamen sind einer der häufigsten und zugleich einer der am besten korrigierbaren Sperrgründe – wenn Sie die Korrektur richtig anstellen und den Einspruch danach vorbereiten.
Was die Google-Richtlinien zum Namen verlangen
Google verlangt, dass der Name im Profil dem tatsächlichen Namen des Unternehmens entspricht – so, wie er real erscheint: auf der Beschilderung, im Briefkopf, in offiziellen Belegen. Nicht zulässig sind Zusätze, die nicht zum echten Namen gehören, insbesondere:
- Suchbegriffe und Leistungslisten Zusätze wie „… – Fliesen Badsanierung Renovierung" listen Leistungen auf, die in das Feld „Leistungen" und die Kategorien gehören.
- Orts- und Stadtangaben Zusätze wie „… München" oder „… Fürth und Umgebung" sind Einzugsgebiets-Marketing, kein Namensbestandteil. Der Ort ergibt sich aus der Adresse bzw. dem Einzugsgebiet.
- Werbeaussagen und Superlative „… günstigste Adresse", „… Testsieger", „… 24h Notdienst" sind Werbeaussagen – nichts davon gehört in ein Namensfeld.
- Nummern und Kontaktdaten Telefonnummern oder „Jetzt anrufen"-Aufforderungen im Namen sind ebenfalls Verstöße.
Offizielle Grundlage: Google-Richtlinien zu Namen und Standort.
Erlaubt vs. nicht erlaubt – zwei Beispiele
Der Weg zurück: Schritt für Schritt
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Realen Namen dokumentieren
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug hervorholen: Genau dieser Name – und nur dieser – gehört ins Profil, inklusive Rechtsform, wie er belegt ist.
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Namen im Profil korrigieren
Zusätze entfernen, auch wenn das Profil gerade gesperrt ist: Die Korrektur der Angabe ist Teil des Einspruchs. Notieren Sie das Änderungsdatum – Sie brauchen es für die Beschreibung im Einspruch.
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Nachweise bündeln
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, idealerweise ergänzt durch Belege, die denselben Namen zeigen (Briefkopf, Beschilderungsfoto). Welche Formate und Belege Google im Detail überzeugen: Nachweise vorbereiten.
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Einspruch mit klarem Bezug einreichen
Beschreiben Sie sachlich: Der Name wurde auf den belegten Firmennamen korrigiert, Datum der Änderung, Belege liegen bei. Der Ablauf des Einspruchs inklusive der kurzen Nachweisfrist gilt unverändert.
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Bei Ablehnung: sauberer zweiter Anlauf
Wurde ein Einspruch abgelehnt, prüfen Sie die Begründung: Ist der Name wirklich vollständig korrigiert und sind die Belege konsistent? Der zweite Anlauf nach einer Ablehnung unterscheidet sich vom ersten durch bessere Zuordnung, nicht durch Wiederholung.
Häufige Fragen
Darf der Unternehmensname im Google-Profil Suchbegriffe enthalten?
Nein. Google verlangt, dass der Name im Profil dem tatsächlichen Namen des Unternehmens entspricht. Suchbegriffe, Ortsangaben oder Werbeaussagen, die nicht zum echten Namen gehören, verstoßen gegen die Richtlinien und können eine Sperrung auslösen.
Welche Zusätze im Namen sind erlaubt?
Bestandteile, die zum tatsächlichen Namen gehören, sind zulässig – etwa der eingetragene Firmenname, Rechtsformzusätze oder ein Zweigstellenhinweis, wenn er dem realen Namen entspricht. Maßgeblich sind Gewerbeanmeldung, Handelsregister oder andere offizielle Belege für den echten Namen.
Was tun, wenn das Profil wegen des Namens gesperrt wurde?
Zuerst den Profilnamen mit dem realen Namen abgleichen und Zusätze entfernen, die nicht zum Namen gehören. Erst danach den Einspruch einreichen und mit Belegen untermauern, die den echten Namen zeigen, etwa Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug.
Kann der Name im Profil die Hauptsuchbarkeit verbessern, wenn Keywords drinstehen?
Das ist ein verbreitetes Missverständnis. Keyword-Zusätze sind ein Richtlinienverstoß, der zur Sperrung führen kann – und eine Sperrung macht das Profil vollständig unsichtbar. Die real bessere Strategie für die Suche sind Kategorie, Leistungen, Beschreibung und Bewertungen.
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