Sperrgrund im Detail · Website und Telefonnummer
Sperrgrund Website und Telefon:
Wenn der Kontaktweg nicht zum Betrieb führt.
Google verlangt eine Website, die den konkreten Standort präsentiert, und eine Nummer, die unmittelbar das Unternehmen erreicht. Weiterleitungs-URLs, Callcenter und Sonderrufnummern sind ausdrücklich nicht zulässig – und in der Praxis ein häufiger, aber leicht übersehener Prüfpunkt.
Was Google für Website und Telefonnummer verlangt
- Erreichbarkeit des konkreten Standorts Anzugeben ist eine Telefonnummer, unter der der jeweilige Unternehmensstandort erreichbar ist – oder eine Website, auf der dieser Standort präsentiert wird.
- Örtliche Nummer statt Hotline Google empfiehlt nach Möglichkeit immer eine örtliche Telefonnummer statt eines Callcenters oder einer überregionalen Hotline.
- Keine Verweis-URLs Keine URLs, über die Nutzer auf Landingpages oder Social-Media-Seiten weitergeleitet werden.
- Keine Weiterleitungsrufnummern Keine Nummern, über die Nutzer nicht direkt mit dem Unternehmen verbunden werden.
- Nummer muss vom Unternehmen verwaltet werden Die Nummer darf nicht bei einem Dritten liegen, der die Anrufe annimmt oder umleitet.
- Keine Sonderrufnummern Ausdrücklich nicht zulässig – unabhängig davon, welche Gebühren dem Anrufer entstehen.
Offizielle Grundlage: Grundlegende Richtlinien für Google Unternehmensprofile.
Warum das geprüft wird
Website und Telefonnummer sind die beiden Wege, über die ein Kunde nach dem Profil tatsächlich beim Betrieb landet. Ein Profil, dessen Nummer zu einem Callcenter führt oder dessen Website auf eine Sammelseite umleitet, erfüllt diesen Zweck nicht – der Eintrag verspricht einen Kontakt, den er nicht herstellt. Das ist ein Qualitätsproblem im Sinne der Richtlinie, kein Formfehler.
Praktisch fällt es vor allem in zwei Situationen auf: wenn ein Profil nach einer Änderung erneut geprüft wird, und wenn mehrere Profile denselben umgeleiteten Kontaktweg nutzen.
Nicht zulässig und besser
| Situation | Nicht zulässig | Besser |
|---|---|---|
| Werbe-Messnummer | 0800-Sammelnummer, die umleitet | Örtliche Festnetznummer des Standorts |
| Website-Feld | Link auf Facebook- oder Instagram-Profil | Eigene Seite, die den Standort zeigt |
| Mehrere Standorte | Alle Profile auf dieselbe Landingpage | Je Standort eine eigene Seite |
| Agenturbetreuung | Agentur-Nummer nimmt Anrufe an | Nummer des Betriebs |
| Premium-Nummer | 0900- oder ähnliche Sonderrufnummer | Normale Orts- oder Mobilnummer |
Der Weg zurück: Schritt für Schritt
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Nummer testen, nicht annehmen
Rufen Sie die im Profil hinterlegte Nummer von einem fremden Telefon an. Wer nimmt ab? Wird weitergeleitet? Erreicht der Anruf den Standort, für den das Profil gilt?
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Website-Feld prüfen
Öffnen Sie die hinterlegte URL im Inkognito-Fenster. Landen Sie auf einer Seite, die genau diesen Standort zeigt – oder auf einer Startseite, einem Social-Media-Profil oder einer Weiterleitung?
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Beides korrigieren
Echte Standortnummer und standortbezogene Seite eintragen. Halten Sie das Änderungsdatum fest – es gehört in die Beschreibung des Einspruchs.
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Konsistenz mit Website und Impressum herstellen
Dieselbe Nummer und dieselbe Adresse sollten auf Website, im Impressum und im Profil stehen. Abweichungen sind kein eigener Richtlinienverstoß, erschweren Google aber die Zuordnung. Wie die übrigen Angaben zusammenspielen, zeigt die Übersicht der Sperrgründe.
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Erst dann Einspruch einlegen
Der Einspruch beantragt eine Prüfung des korrigierten Zustands. Bleibt die umgeleitete Nummer im Profil, ist die Begründung der Sperrung weiterhin zutreffend.
Häufige Fragen
Darf im Google-Profil eine 0800-Nummer stehen?
Google schließt Sonderrufnummern unabhängig von der Höhe der Gebühren aus und empfiehlt nach Möglichkeit eine örtliche Nummer. Eine 0800-Nummer ist zwar für den Anrufer kostenlos, aber keine Ortsnummer – und wenn sie zusätzlich auf ein Callcenter oder eine Weiterleitung führt, verstößt sie gleich doppelt gegen die Richtlinie.
Kann ich als Website meine Facebook-Seite eintragen?
Nein. Google verbietet ausdrücklich URLs, über die Nutzer auf Landingpages oder Social-Media-Seiten weitergeleitet werden. Verlangt ist eine Website, auf der der konkrete Unternehmensstandort präsentiert wird. Eine eigene Seite – und sei sie klein – erfüllt das besser als ein Social-Media-Profil.
Warum ist meine Tracking-Nummer ein Problem?
Weil sie nicht unmittelbar vom Unternehmen verwaltet wird und den Anrufer nicht direkt mit dem Betrieb verbindet, sondern mit einem zwischengeschalteten Dienst. Google verlangt, dass die Telefonnummer unmittelbar vom Unternehmen verwaltet wird. Für Werbezwecke kann die Messnummer bleiben – im Profil gehört sie nicht hin.
Führt eine falsche Telefonnummer allein zur Sperrung?
Ein einzelner falscher Kontaktweg ist selten der einzige Grund. Er wird aber Teil der Gesamtprüfung, wenn ein Profil ohnehin beanstandet wurde – und er schwächt die Begründung im Einspruch, weil ein Teil der Angaben weiterhin nicht den Tatsachen entspricht. Deshalb gehört er vor dem Einspruch korrigiert.
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